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SIGEKO:
Sicherheit für Ihr Bauvorhaben und für alle Beteiligten

Im Juni 1998 wurde eine neue Baustellenverordnung herausgegeben, deren
Kernaussage darin besteht, dass der Bauherr die Verantwortung für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Zusammenwirken mehrerer Unternehmen trägt.

Ein oft nicht kalkulierbares Risiko. Bei Bauvorhaben entsprechender Größe
ist deshalb - laut Verordnung - vom Bauherrn ein SIGE-Koordinator zu bestellen.

Auftraggeber, die mit öffentlichen Mitteln bauen können Zuschüsse verlieren,
wenn sicherheitstechnische Einrichtungen ‘weggelassen’ werden (Verstoß gegen die VOB).

Wir bieten Ihnen:
• Leistungen des SiGeKo in der Planungsphase
• Leistungen des SiGeKo in der Bauphase (Bauüberwachung)